Der bei Netzpolitik. org erschienene Artikel beschreibt sehr schön die wechselseitigen Beziehungen von Buchpreisbindung und E-Books (und kleinen Verlagen).
Von Andreas Müller | Veröffentlicht am: 15.02.2012
Wieviel ist ein eBook eigentlich wert? Schließlich erwirbt man mit der digitalen Literatur ja keinen materiellen Gegenstand, und auch der Weiterverkauf des Buches ist meist nicht möglich. Durch ein Experiment wollte der Berliner Verlag “Berlin Story” darauf eine Antwort finden.
Als der Verlag sich deshalb entschied, sein eBook “Der Letzte macht das Licht aus…” kostenlos im Internet anzubieten und die Leser lediglich zu Spenden nach eigenem Ermessen aufforderte, hatte man eigentlich nichts Böses im Sinn. 200 Downloads in einer Woche waren ein klarer Erfolg für den kleinen Verlag, es gab keine Beschwerden. Bis ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltes eintraf.
In diesem wurde der Inhaber des Verlages aufgefordert, den kostenlosen Vertrieb des Buches einzustellen, da eBooks als Buchsubstitute nicht von der Buchpreisbindung ausgenommen seien. Außerdem seien Buchhändler generell verpflichtet, den Preis eines Buches anzugeben.
Auch wenn er der Abmahnung Folge geleistet und das Buch offline genommen hat, nimmt Verlagschef Enno Lenze in seinem Blog Stellung: Er werde nie verstehen, warum ein Erstkontakt mit Interessenvertretern über einen Anwalt laufen müsse. Außerdem würden sich langfristig Flatrate-Modelle durchsetzen, auch wenn Verleger auf veralteten Geschäftsmodellen verharrten.
“In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!”
Angeblich liegt dem Verlagsinhaber schon ein Angebot vor, das eBook in Uruguay (ohne Buchpreisbindung) gegen Spenden zum Download anzubieten.
Den Originalartikel finden Sie hier.
Den Link zum „Berlin-Story-Verlag“ finden Sie hier.
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